17.01.2017 - 13 Förderantrag Evang.-Luth. Kirchgemeinde; Kirch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Di, 17.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Mit Datum vom 03.11.2016 stellte die Kirchenmusikerin Frau Lessing der Evang. -Luth. Kirchgemeinde einen Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung für die Maßnahme:
„28. Jahre GVM Sommermusiken 2017- Konzertreihe in der St.- Nikolai-Kirche“
Frau Wulff übergibt den Ausschussmitgliedern einen nachgereichten Kosten- und Finanzierungsplan für die Sommermusiken 2017. Sie teilt mit, dass Frau Lessing beruflich verhindert ist und deshalb nicht anwesend sein kann. In den ausgereichten Unterlagen ist in den Gesamtkosten ein Zuschuss der Stadt Grevesmühlen in Höhe von 1.000 € eingerechnet. Beantragt wurden jedoch 1.500 €.
Frau Schulz informierte die Ausschussmitglieder im Januar 2016 über die Ist-Abrechnung der Sommermusiken 2015, die deutlich höhere Einnahmen als Ausgaben auswiesen. Die Stadt fördert das Projekt jährlich mit einem festen Zuschuss in Höhe von 1.300 Euro.
Die Ausschussmitglieder waren sich damals einig, die geleistete Förderung für 2015 nicht zurückzufordern, die Kirchgemeinde aber alle 2 Jahre einen Förderantrag mit Auflistung der geplanten Gesamtausgaben dem Ausschuss vorzulegen hat. Diese Antragstellung entfiel bislang durch einen seinerzeit gefassten Beschluss des Ausschusses.
Frau Kausch meint, dass an dem seinerzeit gefassten Beschluss einer festen jährlichen Förderung in Höhe von 1.300 € festgehalten werden sollte, da über den Verwendungsnachweis die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben durch Frau Lessing nachzuweisen sind. Bei Abweichungen hat die Verwaltung entsprechend der Förderrichtlinie der Stadt Grevesmühlen zu verfahren.