12.12.2016 - 9 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schulz spricht das Einzelhandelskonzept an und informiert darüber, dass die Verkaufsfläche bereits mit dem B-Plan Nr. 37 abgedeckt ist. Er äußert sich kritisch zu diesem Vorhaben und ist der Ansicht, dass die Verdrängunsgkonkurrenz weiter vorangetrieben wird. Die vorhandene Einkaufskultur darf nicht gefährdet werden.

 

Herr Schiffner erläutert, dass man bereits beim Einkaufsgelände am Bahnhof gesehen hat, dass sich die Unternehmen weiterentwickeln, wie z. B. breitere Gänge. Aus seiner Sicht handelt es sich nicht um eine Erweiterung der Verkaufsfläche. Herr Schiffner spricht sich für die Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens aus, sieht aber die Ansiedlung eines Bäckers kritisch.

 

Auch Herr Baetke äußert seine Meinung zu diesem Vorhaben. Hierüber wurde im Bauausschuss auch ausführlich diskutiert. Eine Vertreterin von NORMA war vor Ort und hat die Pläne des Unternehmens erläutert. Hinzukommt aus seiner Sicht auch die energetische Sanierung, da das Gebäude bereits 20 Jahr alt und nicht mehr zeitgemäß ist. Herr Baetke ist der Meinung, dass nicht nur die Erweiterung der Verkaufsfläche gesehen werden darf.

 

Herr Schulz betont, dass er nichts gegen einen Neubau hat, vertritt jedoch die Ansicht, dass in Grevesmühlen genug Verkaufsfläche vorhanden ist.

 

Sachverhalt:

Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im Vorhaben – und Erschließungsplan Nr. 1 der Stadt Grevesmühlen und sind im Flächennutzungsplan als „Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO - Einkaufszentren“ dargestellt.

Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine neue Überplanung der Fläche durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB erforderlich. Der Antragsteller hat den Nachweis  als Eigentümer der betreffenden Grundstücke sowie über die Zahlungsfähigkeit erbracht. Der Auszug aus dem Handelsregister liegt ebenfalls vor.

 

Auf der Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

Das Einzelhandelskonzept der Stadt Grevesmühlen von Mai 2013 besagt grundsätzlich, dass spätestens mit dem Bebauungsplan Nr. 37 „Einzelhandel am Bahnhof“ und der damit verbundenen Ansiedlung von MARKANT und ALDI der Bedarf an Verkaufsraumfläche in Grevesmühlen vollständig abgedeckt bzw. überdeckt ist.

 

Gemäß Punkt 4.5.1 des Einzelhandelskonzeptes sollen sich aber bereits am Markt befindliche Betriebe unter Beachtung der städtebaulichen Zielsetzungen auch künftig weiter entwickeln und sich an die in ihrer Branche maßgeblichen Rahmenbedingungen anpassen können, um im regionalen Wettbewerb bestehen zu können. Soweit dies innerbetrieblich eine Expansion in „zentrenrelevante“ Kern- oder Randsortimente zur Folge hat, soll dies bei einer Erweiterung >20 % gutachterlich geprüft werden (s. EHK  S. 85, Punkt 4.5.5).

Die Erweiterung beträgt einschließlich Bäcker 38,15 %, so dass ein Gutachten erforderlich ist. Des Weiteren wird vorgeschlagen, im Planungsprozess eine Begrenzung zum  „Innenstadtsortiment“ gemäß der von der Stadtvertretung mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes beschlossenen Liste zu zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten in Grevesmühlen vorzunehmen (s. Anlage).

 

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt, dem beiliegenden Antrag des Vorhabenträgers

 

ILG Einkaufszentrum Grevesmühlen

Klützer Straße & Co. KG

Riehler Str. 36

50668 Köln

 

auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines NORMA-Marktes in Grevesmühlen, Klützer Straße 58, zu zustimmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

18

Nein- Stimmen:

2

Enthaltungen:

2

 

 

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage