12.12.2016 - 8 Haushaltssatzung/Haushaltsplan der Stadt Greves...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Faasch macht als Vorsitzender des Finanzausschusses einige Ausführungen zum Haushalt für das Jahr 2017.

 

Herr Schiffner äußert sich zum sinkenden Eigenkapital und spricht die leicht steigenden Einwohnerzahlen an. Für den Erhalt der Wirtschaftskraft ist auch die Ausweisung künftiger Baugebiete außerordentlich wichtig. Außerdem ist positiv zu erwähnen, dass der Finanzhaushalt ausgeglichen ist.

 

Herr Schönfeldt spricht an, dass die untere Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410€ auf 1.000€ angehoben wurde. Er erkundigt sich, ob dadurch die Abschreibungen vereinfacht werden und ob die Gefahr droht, dass sich die Eigenkapitalgröße verringert.

 

Frau Lenschow teilt mit, dass dies kein großer Unterschied ist. Es ist nur buchungsrelevant. Geringwertige Wirtschaftsgüter können im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden.

 

Herr Baetke spricht das Thema Wohnbebauung an und bittet um eine vereinfachte Beantragung von zinslosen Darlehen für junge Familien.

 

Auch Dr. Anderko äußert sich zum Haushalt für das Jahr 2017. Er spricht an, dass der Landesrechnungshof vor Jahren eine Überprüfung durchgeführt hat. Hierbei wurde festgestellt, dass die Haushaltsführung verfahrenstechnisch vorbildlich und die Anwendung der Doppik beispielgebend ist. Dr. Anderko geht auf die wichtige Betrachtung von Aufwand und Ertrag ein. Es ist festzustellen, dass sich das Verhältnis von Aufwand und Ertrag in den letzten Jahren verbessert hat. Er geht darauf ein, dass angestrebt werden muss bei den Jahresfehlbeträgen geringere Differenzen zu erreichen. Weiterhin äußert sich Dr. Anderko zum Nachtragshaushalt. Steuerliche Belastungen für Bürger und Kürzungen der Mittel für freiwillige Leistungen sind nicht annehmbar. Er sieht Nachholbedarf bei der Erschließung von Wohngebieten, wenn der Bedarf vorhanden ist. Weiterhin ist mit einer höheren Einnahme im Bereich Gewerbesteuer nur durch Ansiedlung von neuem Gewerbe zu rechnen. Dr. Anderko macht abschließend detaillierte Ausführungen zur Kreisumlage. Hier ist mit einer kleinen Entlastung der Kommunen zu rechnen.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2017 aufgestellt.

 

Die Fachausschüsse haben den Entwurf des Haushaltsplanes in ihrer gemeinsamen Sitzung am 20. Oktober 2016 diskutiert und die Notwendigkeit der im Finanzhaushalt ausgewiesenen Investitionsvorhaben abgewogen.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.

 

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2017.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2017 zuzustimmen.     

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

21

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

 

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Anlagen zur Vorlage