01.12.2016 - 10 Beschluss über die Durchführung der Maßnahme "N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Durch das Straßenbauamt Schwerin ist der Bau eines Radweges an der B 208 zwischen Schönhof und Bobitz geplant. Laut Aussage des Straßenbauamtes ist die Finanzierung gesichert und es soll in 2017 gebaut werden.

Innerhalb der Ortsdurchfahrt Schönhof wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg hergestellt. Gemäß Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR) sind in den Ortsdurchfahrten mit geteilter Baulast für Radwege die Baulastträger der Fahrbahn (hier Bund) und Baulastträger für Gehwege die Gemeinden (hier Gemeinde Testorf-Steinfort). Die notwendigen Kosten werden zwischen den Baulastträgern im Verhältnis der Breiten von Geh- und Radweg geteilt. Hierzu ist eine Kostenteilungsvereinbarung (KTV) zu erstellen.

 

Für eine Baulänge von ca. 111 m liegt der Gemeinde eine grobe Kostenermittlung in Höhe von 77.000,- € vor. Der Anteil der Gemeinde beläuft sich gemäß ODR auf 50 % der Gesamtbaukosten. Vor Beginn der Maßnahme wird von der Gemeinde ein Antrag auf Förderung nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern aus den Kompensationsmitteln des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz (KommStrabauRL M-V) beim Straßenbauamt Schwerin gestellt werden. Ein Zuschuss von bis zu 75 % ist möglich.

 

Falls Fördermittel in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten bewilligt werden, würde sich der Eigenanteil der Gemeinde auf ca. 10.000,- € belaufen.

 

 

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der Maßnahme "Neubau eines Radweges an der B 208 zwischen Schönhof und Bobitz - innerhalb der Ortslage Schönhof" vorbehaltlich der Zusage von Fördermitteln in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage