29.11.2016 - 10 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt G...

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Wortprotokoll

 

Herr Prahler spricht sich dafür aus, dass eine andere Regelung zur Erhebung der Gebühren gefunden werden muss. Hierzu besteht auch Gesprächsbedarf mit dem Städte- und Gemeindetag.

 

Herr Baetke schließt sich der Meinung von Herrn Prahler an.

 

Sachverhalt:

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an die Wasser- und Bodenverbände um 9.881,46 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert zum einen aus der Einführung des Erschwernis*- und Rohrleitungsbeitrages (Mehraufwand in Höhe von 1.547,73 €) und zum anderen aus der Einführung des erhöhten Faktors auf alle versiegelten Flächen. Der Zuschlag für versiegelte Flächen hat sich von bisher 100 % auf 350 % erhöht.

 

*Der Erschwernisbeitrag wird von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erhoben, dessen Grundstücke aufgrund ihrer Befestigung (z. B. Gebäude- und Wegeflächen, u. ä.) einen schnelleren Wasserabfluss verursachen.

 

Mit Schreiben vom 16. August 2016 hat der Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste mitgeteilt, dass sich der Beitrag für das Jahr 2017 um 600 € erhöhen wird (Einführung des Zuschlages für versiegelte Flächen).

 

Der Gebührensatz erhöht sich wie folgt:

 

-          1,59 € für Flächen unter 1 ha (derzeit 1,12 €)

-          9,97 €/ha für Flächen über 1 ha (derzeit 7,99 €/ha).

 

Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.   

 

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=27466&selfaction=print