07.11.2016 - 7 Entscheidung über einen Einspruch gegen die Gül...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt: 

Mit Schreiben vom 28.09.2016 ist bei der Stadtwahlleitung am 29.09.2016 der Einspruch des Herrn Uwe Wandel, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Philipp Groteloh, gegen die Gültigkeit der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Grevesmühlen vom 18.09.2016 eingegangen.

 

Unter Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 39 Absatz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) strebte die Stadtwahlleitung daraufhin eine Aufklärung an und prüfte den Sachverhalt durch Einsichtnahme in die Niederschriften und Übermittlungsprotokolle der Wahlvorstände sowie eine Anhörung des im Einspruch konkret benannten Wahlvorstands. Das Ergebnis dieser Sachverhaltsaufklärung ist der anliegenden Stellungnahme der Stadtwahlleitung zu entnehmen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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