12.10.2016 - 7 Beschluss über eine außerplanmäßige Auszahlung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 12.09.2016 die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2 Mio. Euro bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest beschlossen. Bei der Planung des Haushalts 2016 wurde davon ausgegangen, dass das Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wird. Diese Darlehen sind zwei Jahre tilgungsfrei. Für das Darlehen bei der Sparkasse fällt die 1. Tilgungsrate in Höhe von 25.000,00 Euro zum 15.11.2016 an. Die damit verbundene Zinszahlung von 3.142,22 Euro ist im Haushalt 2016 berücksichtigt.

Die Deckung der Auszahlung für die Tilgung erfolgt aus dem Sachkonto 61101.4792000 (Vollverzinsung aus Gewerbesteuer), welches z. Zt. Mehrerträge in Höhe von 30.211,10 Euro aufweist.

Gemäß § 6 (4) Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen entscheidet der Hauptausschuss bei außerplanmäßigen Auszahlungen zwischen 5.000 und 50.000 Euro.

 

 

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 25.000,00 Euro für die Tilgung des Darlehens „Erschließung West I und Eigenanteil Stadtsanierung“ bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=27133&selfaction=print