12.09.2016 - 12 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 12.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Faasch macht detailierte Ausführungen zum Nachtragshaushalt der Stadt Grevesmühlen.
Herr Schiffner betont die Wichtigkeit, trotz Jahresfehlbetrag Investitionen tätigen zu können.
Herr Schönfeldt geht auf die Entwicklung des Eigenkapitals ein und betont, dass der Trend des rückläufigen Eigenkapitals gestoppt werden muss. Er spricht ein Lob für die Kämmerei aus.
Herr Baetke vertritt die Ansicht, dass das Land die Kommunen zu wenig unterstützt.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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