30.08.2016 - 5 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 30.08.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow macht einige Erläuterungen zum Nachtragshaushalt der Stadt Grevesmühlen und geht auf die wesentlichen Punkte näher ein.
Herr Schönfeldt spricht die Pro-Kopf-Verschuldung an und fragt nach, wie die zukünftigen Entwicklungen sind.
Frau Lenschow erläutert, dass früher oder später die Kassenkreditlinie unumgänglich sein wird. Momentan sind die Zinssätze für Investitionen sehr gering, so dass dies auch genutzt werden sollte.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,6 MB
|