15.06.2016 - 8 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister übernimmt wieder die Tagungsleitung.

Die in 2013 nicht genehmigte außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 2.358,23 € wird diskutiert. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es sich hierbei um die Spielplatzgeräte handelt, die ausschließlich aus Geldern des Dorffestkontos bezahlt wurden.

Wenn eine Beschlussfassung zur außerplanmäßigen Auszahlung nötig geworden ist, hätte eine entsprechende Beschlussvorlage durch die Verwaltung vorbereitet werden müssen!

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.  

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 14.03.2016.

Das ausgewiesene Ergebnis beträgt Null, der Ergebnisvortrag aus dem Jahr 2012 in Höhe von 6.983,02 Euro ist in das Folgejahr zwecks Verrechnung von Fehlbeträgen zu übertragen.

Für die nicht genehmigte außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 2.358,23 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 20.680,79 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage