15.06.2016 - 7 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2012
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 15.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der 1. Stellvertretende Bürgermeister, Herr V. Behnke übernimmt die Tagungsleitung.
Frau Stoffregen: Da die Eröffnungsbilanzen für die amtsangehörigen Gemeinden erst im vergangenen Jahr fertiggestellt wurden, können jetzt die ersten Entlastungen der Bürgermeister (bis 2013) gemacht werden. Im nächsten Jahr folgen die Entlastungen für 2014 – 2016.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2012 gemäß § 3a KPG geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.03.2016 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.