06.06.2016 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 06.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden.
Die Vorhabenträger sind gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 40 „Alter Gärtnergang“.
Der Regelungsbedarf in dem Erschließungsvertrag bezieht sich auf folgende Punkte:
- Straßenlaternen
- Müllbehältersammelplatz
- Straßenverkehrsschilder und Straßennamensschild.
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss zum städtebaulichen Vertrag über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 „Alter Gärtnergang“ gemäß. Anlage.
- Der Bürgermeister wird beauftragt mit den Vorhabenträgern einen städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) lt. Anlage abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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