06.06.2016 - 12 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 06.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat das Planverfahren im beschleunigtem Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt.
Die Öffentlichkeit konnte sich frühzeitig über die Inhalte der Planung und über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen dieser Planung unterrichten und Stellungnahmen zu den Inhalten in der Zeit abgeben.
Die Planunterlagen lagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.10.2015 bis einschließlich 20.11.2015 in der Stadtverwaltung Grevesmühlen, Bauamt, öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.10.2015 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.
Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und den Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Der Bebauungsplan ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass eine Berichtigung desselben zeitnah vorzunehmen ist.
Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt der Bebauungsplanes Nr. 40 „Alter Gärtnergang“ in Kraft.
Beschluss:
- Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag macht sich die Stadt Grevesmühlen zu Eigen.
Der Abwägungsvorschlag ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Verwaltung wir beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung
der Stadt Grevesmühlen den Bebauungsplan Nr. 40 „Alter Gärtnergang“ begrenzt
- nördlich: durch das bebaute Grundstück Rudolf-Breitscheid-Straße 18,
- nordöstlich: durch Kleingärten,
- südlich: durch eine Grünfläche mit vereinzeltem Großbaumbestand,
- westlich: durch eine Grünfläche, die Gebhartstraße und das bebaute Grundstück Rudolf-Breitscheid-Straße 12,
- nordwestlich: durch die bebauten Grundstücke Rudolf-Breitscheid-Straße 14 u. 16
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den Örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40 „Alter Gärtnergang“ durch die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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4,7 MB
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(wie Dokument)
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454,5 kB
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