26.04.2016 - 8 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Stepenitztal für das Jahr 2016 und die Finanzplanjahre 2017 bis 2019. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=25737&selfaction=print