18.04.2016 - 11 Verordnung der Stadt Grevesmühlen über das Führ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Baetke weist darauf hin, dass der Antrag für diese Verordnung bereits im Jahr 2014 gestellt wurde. Er befürwortet den Vorschlag des Umweltausschusses, auch im Bereich des Lustgartens den grundsätzlichen Leinenzwang durchzusetzen.

 

Herr Bühring erkundigt sich, wie der Leinenzwang kontrolliert werden soll und welche rechtlichen Grundlagen zur Kontrolle heranzuziehen sind.

 

Frau Scheiderer erläutert ausführlich, dass die Verkehrsüberwacher nach den Personalien fragen dürfen. Sollten diesen Angaben verweigert werden, ist die Polizei hinzuzuziehen, um die Personalien aufzunehmen. Bis zum Eintreffen der Polizei kann die entsprechende Person vor Ort festgehalten werden.

 

Herr Bendiks erkundigt sich, zu welchen Zeiten die Kontrollen durchgeführt werden. Gerade am Wochenende sind häufig „Tretmienen“ vorzufinden.

 

Frau Scheiderer teilt mit, dass die Kontrollen zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt werden. Eine ausgiebige Kontrolle ist mit dem vorhandenen Personal nicht möglich.

 

Dr. Anderko macht darauf aufmerksam, dass es sich um einen gemeinsamen Antrag der CDU und SPD Fraktion handelt. Des Weiteren merkt er an, dass die CDU Fraktion bereits vor 10 Jahren einen Antrag für eine Hundeverordnung gestellt hat. Er spricht sich positiv für diese Verordnung aus.

 

Herr Böttcher erkundigt sich, ob der Leinenzwang auch am Vielbecker See, am Ploggensee und am Tannenberg gilt. Wenn ja, gab es Vorfälle in diesem Bereich.

 

Herr Krohn sieht diese Verordnung als positiv an und macht aber gleichzeitig auf den hohen Kontrollaufwand aufmerksam. Er ist der Ansicht, dass die Verkehrsüberwacher diese zusätzliche Aufgabe nicht auch noch bewältigen können.

 

Frau Scheiderer teilt zur Anfrage von Herrn Böttcher mit, dass auch an den genannten Stellen Leinenzwang gilt.

 

Der Bürgermeister fügt ergänzend hinzu, dass es keine Vorfälle gab. Es gab die allgemeine Forderung hier Ordnung zu schaffen. Dies wurde für das gesamte Stadtgebiet geregelt. Die Gefährdungslage ist durchaus vorhanden.

 

Sachverhalt:

Mit der in der Anlage enthaltenen Verordnung der Stadt Grevesmühlen über das Führen von Hunden soll im Stadtgebiet ein grundsätzlicher Leinenzwang durchgesetzt werden. Ausgenommen davon sollen die „Bürgerwiese“, der „Lustgarten“ und die Grünfläche zwischen den Straßen „Am Wasserturm“ und „Grüner Weg“ sein. Zudem sollen geeignete Behältnisse zum Aufnehmen des Hundekots verpflichtend von den Hunde führenden Personen mitgeführt werden. Die Ordnungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind mit unterschiedlich hohen Verwarngeldern bewährt.

 

Die Stadtvertretung nimmt die Verordnung der Stadt Grevesmühlen über das Führen von Hunden (HundeVO GVM) zur Kenntnis.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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