21.03.2016 - 6 Sammelverordnung zur Aufhebung der Unterschutzs...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt: 

Der Landkreis NWM hat mit Schreiben vom 08.02.2016  die Stadt von der geplanten Aufhebung der Unterschutzstellung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis NWM im Rahmen einer Sammelverordnung informiert und dies begründet (s. Anlagen). Der Entwurf der Sammelverordnung zur Aufhebung der Unterschutzstellung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis NWM liegt in der Stadt Grevesmühlen, Bauamt, Haus 2, 1. OG, für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 14.03.2016 bis zum 15.04.2016 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

In der Stadt Grevesmühlen sind folgende Flächennaturdenkmale davon betroffen:

-Kalkflachmoor Degtow

-Südöstlicher Teil des Forstgebietes Everstorf und

-Buchen-Auenwald Everstorf.

 

 

Das „Kalkflachmoor Degtow“ gehört zum FFH-Gebiet Stepenitz-, Radegast- und Maurinetal mit Zuflüssen (DE 2132-303) und gleichzeitig zum Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) DE 2233-401.

Der „Südöstliche Teil des Forstgebietes Everstorf und der Buchen-Auenwald“ gehören zum FFH-Gebiet Wald- und Kleingewässerlandschaft Everstorf (DE 2133-303).

 

Die Stadt hat die Möglichkeit im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abzugeben.

 

Der Umweltausschuss nimmt die Sammelverordnung zur Aufhebung der Unterschutzstellung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis Nordwestmecklenburg zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage