21.03.2016 - 7 Übertragung von Haushaltsansätzen in das Jahr 2016

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Finanzausschuss nimmt die Übertragung der Haushaltsermächtigungen zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 15 (5) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) ist der Stadtvertretung eine Übersicht der Übertragung von Ermächtigungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die einzelnen Übertragungen sind in der Anlage erläutert.

 

 

Die Übertragung der Haushaltsansätze aus dem Jahr 2015 bewirkt die Abnahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr 2016, welche im Finanzhaushalt 2015 berücksichtigt wurde.

 

 

 

 

Reduzieren

 

 

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=25203&selfaction=print