16.03.2016 - 8 Übertragung von Haushaltsansätzen in das Jahr 2016

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 15 (5) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) ist der Gemeindevertretung eine Übersicht der Übertragung von Ermächtigungen zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die einzelnen Übertragungen sind in der Anlage erläutert.

 

Die Übertragung der Haushaltsansätze aus dem Jahr 2014 bewirkt die Abnahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr 2015, welche im Finanzhaushalt 2014 berücksichtigt wurde.

 

 

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Die Gemeindevertreter nehmen diese Beschlussvorlage zur Kenntnis.   

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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