02.02.2016 - 8 Einzahlungen aus Spenden 2015
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 02.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Bibow fragt nach, warum Spenden mit Eingangsdatum in der Zukunft in der Tabelle enthalten sind.
Frau Lenschow merkt an, dass es sich um ein Versehen handelt und dies bis zur Stadtvertretung korrigiert wird.
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 Euro überschritten wird. Entscheidungen von 100 bis höchstens 1.000 Euro hat die Stadtvertretung gemäß § 6 (4), Nr. 15 der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.
Da die Zuwendungen in der Regel unangekündigt eingezahlt werden und der Verwendungszweck durch den Einzahler vorgegeben wird, hat der Bürgermeister diese per Anordnung angenommen. Eine Annahme durch die Stadtvertretung ist somit praktisch nicht möglich, es sei denn, die Zuwendung war Bestandteil des Haushaltes. Somit ist ein nachträglicher Beschluss durch die Stadtvertretung notwendig.
Zusätzlich ist durch die Gemeinde jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und liegt dem Beschluss als Anlage bei.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,5 kB
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