21.01.2016 - 8 1. Änderung städtebaulicher Vertrag zum Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 Herr Prahler erklärt, dass es Gespräche mit dem Investor gegeben hat und sich gezeigt hat, dass es technisch und finanziell sinnvoller ist, eine Ablöse vorzusehen, als den Ausbau der Fahrbahn Gebhartweg vor der eigentlichen Neugestaltung des gesamten Bereiches einzufordern.

 

Sachverhalt:

 

Der Städtebauliche Vertrag zum B-Plan Nr. 37 (Beschluss vom 02.02.2015 / VO/12SV/2014-523) soll im Paragraph E 3 geändert werden (1. Änderung des städtebaulichen Vertrages).

Die Änderung des Vertrages wird aus folgenden Gründen von der Verwaltung empfohlen:

Gegenwärtig finden Überlegungen zur Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschließlich des unmittelbaren Umfeldes und der Anbindung an den Gebhartweg statt.

Diese Überlegungen sollen in einen Gestaltungsplan einfließen und im Bauausschuss diskutiert werden. Ziel ist ein schlüssiges Gesamtkonzept für diesen Bereich.  Danach kann erst ein Projektauftrag erfolgen.

Aus den genannten Gründen erscheint es sinnvoll, dass eine vorzeitige Asphaltierung des Gebhartweges, wie ursprünglich angedacht in Eigenregie des Investors, zum gegenwärtigen Zeitpunkt wenig Sinn macht. Daher wird eine einmalige Ablöse in Geld empfohlen. 

 

 

 

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Beschluss:

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die 1. Änderung des

    städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 37 „ Einzelhandel am Bahnhof“ der

    Stadt Grevesmühlen laut Anlage.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Investor.

Langness GmbH & Co.KG

Geschäftsführer Herr Dr. Hermann Langness

Posthofstraße 4

24321 Lütjenburg,

    die 1. Änderung des städtebaulichen Vertrages gemäß Anlage abzuschließen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:5

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:2

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=24645&selfaction=print