08.12.2015 - 7 Satzung der Gemeinde Stepenitztal über die Ergä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Stepenitztal stellt die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB auf, um weitere Flächen für eine Wohnbebauung vorzubereiten und somit den südöstlichen Ortseingangsbereich der der Ortslage Gostorf abzurunden. Aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 5 BauGB hat sich die Gemeinde Stepenitztal für die Aufstellung einer Ergänzungssatzung entschieden. Mit dieser Satzung wird der sog. im Zusammenhang bebaute Ortsteil um die mit der Satzung erfassten Flächen ergänzt. Hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeiten sind mit Rechtskraft der Satzung Vorhaben zulässig, welche den Festsetzungen dieser Satzung entsprechen. Darüber hinaus gelten die Anforderungen des § 34 BauGB.

Die Gemeinde Stepenitztal hat sich im Rahmen der Abwägung der zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen erneut mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschäftigt. Zum Entwurf der Ergänzungssatzung waren zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft externe Maßnahmen vorgesehen. Externe Kompensationsmaßnahmen werden in der Satzung nicht berücksichtigt. Der für den Eingriff in Natur und Landschaft erforderliche Bedarf an KFÄ wird maßgeblich über den Kauf von Ökopunkten ausgeglichen. Es werden Ökopunkte aus der Landschaftszone „Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte“ in Höhe des erforderlichen Bedarfs an KFÄ von der Landesforst M-V gekauft. Die vertragliche Sicherung des Kaufs der Ökopunkte ist bis zum Satzungsbeschluss darzustellen. Zur Sicherung der vorhandenen, gesetzlich geschützten Bäume wird ein Zufahrtsbereich für das östliche Grundstück innerhalb der Ergänzungssatzung festgesetzt. Die erforderlichen Abstände sind gegeben. Die Belange des Baumschutzes werden berücksichtigt.

Die Gemeinde Stepenitztal hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet. Der Abwägungsbeschluss wurde durch die Gemeinde Stepenitztal gefasst. Die Gemeinde Stepenitztal macht sich die Ergebnisse der Abwägung zu Eigen.

Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt die Satzung der Gemeinde Stepenitztal über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für den südöstlichen Bereich der Ortslage Gostorf in Kraft.

 

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal beschließt die Satzung der Gemeinde Stepenitztal über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für den südöstlichen Bereich der Ortslage Gostorf, bestehend aus Lageplan und inhaltlichen Festsetzungen (Satzungstext als Satzung).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

Der Beschluss der Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzungsunterlagen während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 14

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

 

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Anlagen zur Vorlage