01.12.2015 - 7 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2016 für das stä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Frau Lenschow die Sachlage.

 

Herr Baetke erkundigt sich, warum die Mittel für kleinteilige Maßnahmen gesenkt wurden.

 

Herr Prahler führt aus, dass das Sanierungsgebiet nur noch die Hälfte der vorherigen Größe umfasst. In diesem Jahr wurden Maßnahmen im Wert von ca. 140.000 € bewilligt. Ein Rückgang ist erkennbar.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2016 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert. Außerdem liegen das aktuelle Maßnahmenprogramm und der Sachstandsbericht des Sanierungsträgers bei.

 

Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben die Kommunen nach § 64 Absatz 2 auch für ihre städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Die Kommune hat nach § 45 KV M-V für Sondervermögen eine Haushaltssatzung und gemäß § 46 KV M-V einen Haushaltsplan zu erstellen. Hierzu wurde durch das Innenministerium eine Ergänzung zum Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung herausgegeben, die sich speziell auf die bilanzielle Behandlung des städtebaulichen Sondervermögens im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-MV) bezieht.

 

Die Gemeinde ist verpflichtet, aus der vom Sanierungsträger erstellten Zwischenabrechnung die Eröffnungsbilanz abzuleiten und ein doppisches Rechnungswesen zu entwickeln. Dem wurde mit Vorlage dieses Haushaltsplanes/dieser Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt  die  Haushaltssatzung  und den Haushaltsplan 2016 für   das

Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen „Altstadt“ einschließlich Maßnahmenprogramm  für das Jahr 2016.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage