01.12.2015 - 9 Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow macht auch hierzu einige Erläuterungen.

 

Herr Schönfeldt erkundigt sich, warum die Gebühren erhöht wurden.

 

Frau Lenschow teilt mit, dass die Aufgabe auf die Kommunen übertragen wurde. Auch die Leistungen der Wasser- und Bodenverbände ändern sich. Somit werden die Kosten der Entwicklung angepasst.

 

Herr Putzer kritisiert, dass die Stadt keinen Nutzen davon hat, sondern nur Kosten, wie z.B. Porto und Papier entstehen.

 

Frau Lenschow erläutert, dass ein Mehrjahresbescheid erstellt wird, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Kosten, wie Porto und Papier sind bereits mit einberechnet.

 

Sachverhalt:

Aufgrund der Neufestlegung der Verbandsgrenzen der Wasser- und Bodenverbände ist die Stadt Grevesmühlen nun ebenfalls Mitglied im WBV Wallensteingraben-Küste. Demzufolge ist der Gebührensatz für die Umlage des Wasser- und Bodenverbandes zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltungsgebühr im gesamten Verwaltungsbereich (Stadt Grevesmühlen und Gemeinden des Amtes Grevesmühlen - Land) neu kalkuliert.

 

Der Gebührensatz erhöht sich von bisher 1,06 € auf 1,12 € für Flächen unter 1 ha und von bisher 7,56 €/ha auf 7,99 €/ha für Flächen über 1 ha. Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.                         

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage