03.12.2015 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Es ist vor Satzungsbeschluss erforderlich, dass zwischen dem Erschließungsträger und dem Zweckverband GVM eine Erschließungsvereinbarung abgeschlossen wird.

Da hier die Gemeinde als Erschließungsträger auftritt, ist eine Erschließungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Testorf-Steinfort und dem Zweckverband GVM erforderlich.

Das Grundstück im Plangebiet, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet, unterliegt dem Anschluss-und Benutzungszwang gemäß gültiger Satzung des Zweckverbandes GVM und ist entsprechend der Beitragssatzung beitragspflichtig. Die vorliegende Erschließungs-vereinbarung beinhaltet dazu Regelungen. 

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort beschließt den Erschließungsvertrag/-vereinbarung mit dem Zweckverband Grevesmühlen für den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Gutshof“ in Testorf gemäß Anlage.

Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Zweckverband Grevesmühlen den Erschließungsvertrag/-vereinbarung gemäß Anlage abzuschließen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=24370&selfaction=print