03.12.2015 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Testorf-Steinfort hat das Planverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

Die Satzungsunterlagen bestehend, aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und die zugehörige Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Der gesicherte Nachweis der Niederschlagswasserbeseitigung ist vor Satzungsbeschluss darzustellen und in der Begründung zu dokumentieren.

Der Umgang und die Darstellung mit der Altlastenverdachtsfläche sind in den Planunterlagen und in der Begründung vor Satzungsbeschluss zu dokumentieren.

 

Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Testorf-Steinfort für das Gebiet „Am Gutshof“ in Testorf  in Kraft.  

 

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Beschluss:

  1. Aufgrund des § 10 BauGB sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort den Bebauungsplan Nr. 3 begrenzt:
    • im Norden durch den Platz mit der Bushaltestelle und eine Grünfläche an der "Mecklenburger Straße",
    • im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke an der "Steinforter Straße",
    • im Süden durch das Grundstück "Am Dorfteich" Nr. 5, welches sich südöstlich vom Gutshaus befindet; sowie durch die südwestliche Böschungsoberkante des im Plangebiet gelegenen südlichen Teiches, 
    • im Westen durch die Straße "Am Dorfteich",

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 3 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=24369&selfaction=print