09.11.2015 - 5 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert den Nachtragshaushaltes 2015 der Stadt Grevesmühlen. Sie erklärt die Änderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und die Investitionen. Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt sind nicht ausgeglichen. Der Finanzmittelfehlbetrag kann für 2015 noch aus den liquiden Mitteln gedeckt werden.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.      

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2015.             

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0Enthaltungen:   0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage