31.08.2015 - 10 Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Teilauf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis von Herrn Prahler, dass das städtische Grundstück Wismarsche Straße18 noch im Sanierungsgebiet verbleibt.

 

Herr Baetke bittet zum nächsten Mal um einen Übersichtsplan  mit den Grundstücken, die sich noch im Sanierungsgebiet „Altstadt“ befinden.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Teilaufhebung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" für folgende Teilbereiche:

 

Teilbereich V   mit Grundstücken in der Wismarschen Straße/Großer Vogelsang/Kleiner

  Vogelsang  und

Teilbereich VI  mit Grundstücken in der Hinterstraße/August-Bebel-Straße/Kuhhirtengang/

                                Lindenallee, Am Gerberhof/Goethestraße, Bannowgang/Am Graben/ 

                                Schradergang/Kleine Seestraße/Große Seestraße

als Satzung.

 

Der Satzungstext mit dem Lageplan und der Flurstücksliste sind als Anlage beigefügt und Bestandteil  des Beschlusses / der Satzung.

 

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin wird der Bürgermeister beauftragt, beim zuständigen Grundbuchamt die Löschung der Sanierungsvermerke in Abt. II der Grundbücher, der von dieser Teilaufhebungssatzung betroffenen Grundstücke, zu beantragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis BA:

Ja- Stimmen:                             6

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

 

Abstimmungsergebnis UA:

Ja- Stimmen:                             8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

 

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Anlagen zur Vorlage