25.02.2009 - 9 4. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Warno...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Gemeinde Warnow hat das Aufstellungsverfahren für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens haben sich Anregungen und Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit und seitens der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ergeben. Die Stellungnahmen sind als Kurzzusammenfassung und als tabellarische Zusammenstellung vorhanden. Auf der Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden für die Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt. Die Flächen im Teilbereich 3 in Warnow wurden geringfügig reduziert und dem neuen städtebaulichen Konzept angepasst. Ansonsten werden die Grundzüge der Planung gemäß Vorentwurf beibehalten.

 

Beschluss:

  1. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Warnow werden für die Teilbereiche:

-          Teilbereich 1,

-          Teilbereich 2,

-          Teilbereich 3,

-          Teilbereich 4,

-          Teilbereich 5,

für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind an der Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beteiligen.
  2. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dabei ist auch anzugeben, dass der Umweltbericht und die wesentlichen umweltrelevanten Stellungnahmen, insbesondere naturschutzfachliche Stellungnahmen und Gutachten, wie Gutachten zur Fauna, öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt werden.
  3. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Warnow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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