08.06.2015 - 10 Festlegung des Wahltags für die Wahl des haupta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 08.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Scheiderer macht ausführliche Erläuterungen zur Thematik.
Sachverhalt:
Die Amtsperiode des amtierenden Bürgermeisters, Herrn Jürgen Ditz endet mit Ablauf des 14. August 2016. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) legt die Stadtvertretung den Tag der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters / der hauptamtlichen Bürgermeisterin fest. Dabei ist nach § 3 Abs. 3 Satz 2 LKWG M-V folgendes zu beachten: Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor dem Ablauf der Amtszeit des jetzigen Amtsinhabers durchgeführt werden.
Da der Wahltag gemäß § 3 Abs. 1 LKWG M-V ein Sonntag sein muss, kommen damit alle Sonntage vom 14.Februar 2016 bis einschließlich 12.Juni 2016 als Wahltage in Betracht. Eine mögliche Stichwahl findet nach § 3 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz zwei Wochen nach der Hauptwahl statt. Zur Übersicht ist der Anlage ein Kalender des Jahres 2016 beigefügt.
Von diesem zeitlichen Rahmen kann die Rechtsaufsichtsbehörde bei vorliegen wichtiger Gründe Ausnahmen bestimmen (§ 3 Abs. 5 LKWG M-V).
Die Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahl ist sehr zeitintensiv und bindet damit städtisches Personal in nicht unerheblichem Umfang. Personal, dass einerseits dringend zur Fertigstellung der Eröffnungsbilanzen für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen-Land benötigt wird und dessen Arbeitszeit andererseits aus wirtschaftlichen Gründen effizient zu planen ist. Weil nun die Landtagswahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 lediglich drei Wochen nach dem Ende der Amtsperiode des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Grevesmühlen stattfinden liegt es auf der Hand, dass die effizienteste und damit wirtschaftlichste Vorgehensweise ist, den Tag der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters /der hautamtlichen Bürgermeisterin mit dem Tag der Landtagswahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern zu synchronisieren.
Wahlvorstände müssen nur einmal organisiert und Wahllokale nur einmal ausgestattet werden. Aufwandsentschädigungen wären nur einmal zu zahlen. Verwaltungspersonal kann die Tätigkeiten welche zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen notwendig sind zusammenfassen und damit Arbeitsabläufe und Arbeitszeit effektiv bündeln.
Vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Grevesmühlen und zur Umsetzung einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung im Sinne von § 43 Abs. 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erscheint es daher geboten, bei der Rechtsaufsichtsbehörde den Antrag zu stellen, den Tag der Wahl für den hauptamtlichen Bürgermeister/die hauptamtliche Bürgermeisterin der Stadt Grevesmühlen auf den Tag der Landtagswahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern zu bestimmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt.
Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters / der hauptamtlichen Bürgermeisterin für die Stadt Grevesmühlen soll zeitgleich am Tag der Landtagswahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2016 stattfinden (voraussichtlich am 4. September 2016). Zudem wird als Tag der Wahl für eine mögliche Stichwahl der Sonntag zwei Wochen nach den Landtagswahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern festgelegt (voraussichtlich der 18. September 2016). Ein entsprechender Antrag ist bei der Rechtsaufsichtsbehörde zustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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