08.06.2015 - 9 Wahl eines Vertreters für die Verbandsversammlu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 08.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bibow merkt an, dass aus dem Sachverhalt nicht hervorgeht, ob der Vertreter ein Stadtvertreter oder ein Bürger sein kann.
Der Bürgermeister erläutert, dass es Bürger oder Stadtvertreter sein kann. Im Wasser- und
Bodenverband Stepenitz-Maurine ist Herr Pawlowski der Vertreter der Stadt. Er steht jedoch für das heute zu beschließende Amt nicht zur Verfügung. Herr Pawlowski schlägt seinen Mitarbeiter, Herrn Mathias Diederich für dieses Amt vor.
Herr Bibow schlägt Herrn Martin Bauer für dieses Amt vor.
Es folgt die Abstimmung zu beiden Vorschlägen:
Herr Mathias Diederich wird mit 16 Ja-Stimmen mehrheitlich als Vertreter für den Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste gewählt.
Herr Martin Bauer wird mit 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen als stellvertretender Vertreter für den Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste gewählt.
Sachverhalt:
Wegen einer Berichtigung der Verbandsgebiete ist die Stadt Grevesmühlen zusätzlich zur bestehenden Mitgliedschaft im Wasser- und Bodenverband „Stepenitz-Maurine“ nun auch Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“.
Der Bürgermeister ist nach der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) gesetzlicher Vertreter der Gemeinde (§ 38 Abs.2 KV M-V), und damit kraft Amtes stimmberechtigtes Mitglied in der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Wallensteingraben-Küste“. Die Stadtvertretung hat jedoch die Möglichkeit per Beschluss eine andere Vertreterin oder einen anderen Vertreter in die Verbandsversammlung zu entsenden.