04.02.2009 - 11 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Am 10.12.2008 traf der Bürgermeister gemäß § 38 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern folgende Eilentscheidung:

Entsprechend des vorgelegten Wirtschaftsplanes durch die Wobag mbH Grevesmühlen für das Jahr 2008 wurde die Haushaltsplanung der Ein- und Ausgaben für die durch die Wobag mbH Grevesmühlen verwalteten Wohnungen vorgenommen.

 

Im Ergebnis der Abrechnung der Ausgaben für die Bewirtschaftung (Strom, Wasser, Heizung, Abfall, Gehwegreinigung, Winterdienst u. a.) sind Mehrausgaben für den Abrechnungszeitraum 01.11.2007 bis 31.10.2008 in Höhe von 12.596,12 € angefallen.

Da lt. Planung für 2008 in dieser HH-Stelle nur 20.800,00 € geplant sind, hat der Bürgermeister eine Eilentscheidung für die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.304,74 € getroffen. Die Deckung der Ausgabe erfolgt ausder Haushaltsstelle 9000.0030 – Gewerbesteuer nach Ertrag.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 10.12.2008 hinsichtlich der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 8.304,74 € zu genehmigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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