13.04.2015 - 14 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schulz macht darauf aufmerksam, dass im Bauausschuss ein Übereinkommen festgelegt wurde einen B-Plan nach §10 BauGB in Verbindung mit städtebaulichen Verträgen nach §11 BauGB aufzustellen, da es mehrere Vorhabenträger gibt. Er fragt nach, ob es sich um einen Schreibfehler handelt.

 

Dies wird vom Bürgermeister bejaht.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB  für die Grundstücke in Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 16 und 16a auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Antrages der Grundstückseigentümer vom 07.02.2015 (PE am 13.02.2015) unter der Voraussetzung der Übernahme sämtlich anfallender Kosten durch die Antragsteller. Die Zielsetzung besteht darin, den vormals gewerblich genutzten hinteren Bereich der Grundstücke R.-Breitscheid-Str. 14 und 16 einer geänderten Nutzung zu zuführen und den bereits vorhandenen Gartenbaubetrieb auf dem Grundstück Nr. 16a planungsrechtlich zu sichern sowie zusätzlich auf diesem Grundstück Baurecht für die Errichtung einer Wohnung zu schaffen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 23

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=22216&selfaction=print