16.03.2015 - 8 Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Scheiderer teilt mit, dass die Änderung der Betriebserlaubnis nicht ausschlaggebend für die neue Platzkostenkalkulation war. Zu berücksichtigen war die Umsetzung des Mindestlohnes im Dienstleistungssektor (z.B. Dienstleister Essenausgabe) und die Absenkung des Fachkraft-Kind-Schlüssels. Die Umverteilung der Gruppen wurde auf Vorschlag der Kita-Leitung angeregt. Die Betriebserlaubnis wurde vom Landkreis sehr schnell erteilt. Der Umzug soll in den Osterferien vollzogen werden und ca. 1 Woche in Anspruch nehmen.

Frau Scheiderer erläutert die Kalkulation. Sie weist darauf hin, dass es trotz der Veränderungen gelungen ist die Platzkosten stabil zu halten bzw. geringfügig zu senken.

Herr Grote möchte wissen, ob nach Erteilung der Genehmigung vom Landkreis diese sofort umgesetzt werden muss.

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Genehmigung zum 01.04.15 erteilt wurde und dann auch umgesetzt werden muss. Er räumt ein, dass es zwischen der Kita-Leitung und den Eltern ein Kommunikationsproblem gegeben hat. Er erinnert die Anwesenden, dass die Stadt sich in der Haushaltssicherung befindet und die Stadtvertretung bereits 2014 einen Beschluss gefasst hat, die Bezuschussung der Kita-Plätze auf den gesetzlichen Anteil von 50% abzusenken. Frau Scholz teilt mit, dass mit diesem Beschluss auch die Gleichbehandlung aller Kinder der Stadt Grevesmühlen erreicht werden sollte. Bisher kam ganzen 22 Kindern in der Kita „Am Lustgarten“  der erhöhte Zuschuss von 60% zugute.

Herr Grote vertritt die Meinung, dass ein Absenken des Elternbeitrages ein Anreiz für den Zuzug von jungen Familien in die Stadt sein kann.

Der Bürgermeister teilt mit, dass alles was über den gesetzlichen Anteil von 50% liegt eine freiwillige Leistung ist. Solange sich die Stadt in der Haushaltssicherung befindet und keinen Haushaltsausgleich vorlegen kann ist ein höherer Bezuschussungsanteil seitens der Stadt Grevesmühlen nicht möglich.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Anlage 1 zur Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) vom 30. März 2010 in beiliegender Fassung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             7

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:                            1

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=21969&selfaction=print