19.12.2008 - 7 Beteiligungsbericht der Gemeinde Gägelow 2007

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Gemeinde Gägelow ist nach § 73 Absatz 3 KV M-V verpflichtet, zur Information der Mitglieder der Gemeindevertretung und der Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.

 

Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten.

 

In einer öffentlichen Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in den bericht nehmen kann.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt den vorliegenden Bericht der Gemeinde Gägelow über ihre Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts 2007 zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2140&selfaction=print