20.01.2015 - 14.1 Aufsichtsrat der Wohnungs- und Verwaltungsgesel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 71 der Kommunalverfassung bestellt die Stadtvertretung die Vertreter der Gemeinde in die Aufsichtsräte der Beteiligungsunternehmen.

 

Nach dem Gesellschaftervertrag setzt sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

 

Maximal 8 Aufsichtsratsmitglieder

 

 

 

Bisher:

1 Aufsichtsratsmitglied:

Bürgermeister als geborenes Miglied

Herr Ditz

3 Aufsichtsratsmitglieder:

Zu wählen durch die Stadtvertretung

Herr Reppenhagen

Herr Siegerth

Herr Subat

1-3 Aufsichtsratsmitglieder:

Zuwahl durch die ersten 4 Aufsichtsrats-

mitglieder

Herr Scharnweber

Herr Wilms

1 Aufsichtsratsmitglied

Wahl durch die Belegschaft der WOBAG

Frau Frank

 

 

 

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Beschluss:

Der Beschluss VO/12SV/2009-092 wird aufgehoben.

 

Die Stadtvertretung bestellt folgende Personen als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Grevesmühlen (WOBAG):

 

  1. Herr Reppenhagen
  2. Herr Siegerth

Herr Subat

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0