12.01.2015 - 5 Beschluss zur Aufhebung der Satzung zum Schutz ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Umweltausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 12.01.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Holger Janke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Uhle macht einige Erläuterungen zur Thematik.
Herr Bauer betont wiederholt, dass einige Baumarten nicht mehr geschützt sind, wenn die Satzung aufgehoben wird. Gerade diese Baumarten sind wichtig und prägend für das Stadtbild. Er ist der Ansicht, dass die Bürger davon ausgehen, dass sie auf ihren Privatgrundstücken frei handeln können, wenn die Satzung wegfällt.
Herr Adamoschek erkundigt sich nach dem Sinn, die Satzung aufzuheben.
Zwischen den Ausschussmitgliedern wird rege zur Thematik diskutiert.
Herr Neumann ist der Meinung, dass der Arbeitsaufwand zu hoch ist.
Herr Prahler erörtert, dass der Hauptgrund darin liegt, dass 98 % der Anträge eine Zustimmung erhalten, damit ist der Regelungsbedarf hinfällig. Die Bürger werden durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Landkreis und Stadt irritiert. Es wäre bürgerfreundlich, wenn es bei einer zuständigen Behörde bliebe.
Herr Adamoschek ist der Ansicht, dass eine Anpassung die beste Lösung wäre. Bei Wegfall der Satzung wären gewisse Baumarten nicht mehr geschützt.
Herr Bauer spricht sich auch für eine Anpassung der Baumarten aus. Die Satzung sollte an das Landesgesetz angepasst werden und die entsprechenden Baumarten eingepflegt werden. In diesem Zusammenhang sollte auch der Klimaschutz bedacht werden.
Herr Uhle spricht an, dass bei einer Fällung in der Regel auch ein Grund dafür vorliegt.
Herr Bauer beantragt die Anpassung der Baumarten an Landes- und Bundesgesetz.
Zu diesem Antrag erfolgt die Abstimmung.
Beschluss:
Die Stadt Grevesmühlen beschließt folgende Aufhebungssatzung:
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und des § 7 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 66) erlässt die Stadt Grevesmühlen mit Beschluss der Stadtvertretung vom XX.0X.201X folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung zum Schutz der Bäume in der Stadt Grevesmühlen vom 24.07.2002 wird aufgehoben.
§ 2
Die Aufhebungssatzung tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Grevesmühlen, den…………….
Der Bürgermeister
2. Der Bürgermeister wird gemäß § 5 Abs. 4 KV M-V beauftragt, die Aufhebungsssatzung nach Ausfertigung öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
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