28.10.2014 - 9 Beschluss zur Beantragung eines Abbrennverbotes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 28.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Prien erklärt zu Beginn der Diskussion zum TOP 9 Befangenheit und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Der Bürgermeister verweist zu Beginn der Diskussion auf die allgemeine Anordnung des Landkreises über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Die allgemeine Anordnung wird für alle verlesen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass alle darauf achten müssen dass unser Eigentum geschützt wird und bleibt und wir unserer Verantwortung gegenüber unseren Nachbarn bewusst sein müssen.
Es stellt sich die Frage, wie die Kontrolle hierbei ausgeübt werden kann. Der Bürgermeister befürchtet, bei einer gesonderten Beschlussfassung zu diesem Thema, mit der Kontrolle und Umsetzung allein gelassen zu werden.
Abschließend wird festgestellt, dass eine Beschlussfassung zu diesem Thema unnötig ist, wenn die o. a. Anordnung eingehalten wird.
Herr Knoll macht darauf aufmerksam, dass es in der allgemeinen Anordnung des Landkreises um die Silvesternacht geht. Aber was ist mit der übrigen Zeit?
Der BM verweist auf die abgeschlossene Nutzungsvereinbarung bei Veranstaltungen im Gemeindehaus, wo alle Befugnisse festgehalten werden. Das Ordnungsamt wird gebeten, auf diese Kriterien ebenfalls zu achten.
Es ergeht nochmals der Appell an alle Bürger, sich an die Vorgaben dieser Anordnung zu halten. Bei Zuwiderhandlungen wird gebeten, diese Bürger auch anzuzeigen.
Herr Meyer merkt an, dass dieses Verbot nicht nur für Roxin, sondern auch für alle anderen Ortsteile der Gemeinde gelten sollte.
Der Bürgermeister warnt davor, ein generelles Verbot für die gesamte Gemeinde auszusprechen.
Herr Roxin teilt mit, dass es in Kirch Mummendorf 8 reetgedeckte Häuser gibt. Ein gleichlautendes Verbot wurde dort ausgesprochen. Die Gemeinde war nicht in der Lage, dieses Verbot umzusetzen.
Der Bürgermeister hat hinterfragt, warum und wie der OT Blüssen in diese Anordnung aufgenommen wurde, hat aber bisher keine Antwort dazu erhalten.
Für die Durchsetzung dieser Anordnung sollen auch weiterhin zum Jahreswechsel Aushänge in den Ortsteilen und Mitteilungen durch die Presse erfolgen. Auf das Verständnis und die Einsicht der Bevölkerung bzw. Nachbarschaft wird gehofft.
Frau Prien gibt den Hinweis, dass die Gemeinde beschließt, dass der Antrag an den Landkreis weitergeleitet wird. Die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit macht auch nicht die Gemeinde, sondern die Polizei. Die Gemeinde ist aus der Haftung raus. Die Gemeinde reicht diesen Antrag nur weiter an den Landkreis.
Der Bürgermeister, Herr Koth, beantragt, diesen TOP zu vertagen.
Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Anmerkung: Aufgrund des § 24 KV M-V hat Frau Annette Prien weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem TOP teilgenommen.
F.: Herr Koth bittet um Prüfung, ob bei Befangenheit die betroffene Person oder Gemeindevertreter im öffentlichen Teil den Raum verlassen muss.
