10.11.2014 - 7 Kombinierter Abschnittsbildungs- und Kostenspal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 10.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Reno Böhringer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Prahler erklärt den Begriff der Kostenspaltung. Dieser Beschluss ist notwendig in Vorbereitung der eigentlichen Beitragserhebung, da im Abschnitt 1 die Straßenbeleuchtung und der Gehweg saniert wurden, im Abschnitt 2 wurde nur die Straßenbeleuchtung umgesetzt.
Abschnittsbildung ist erforderlich, um nach den örtlichen Gegebenheiten genau Beginn und Ende des beitragspflichtigen Abschnitts festzulegen, woraus sich die Anzahl der bevorteilten Grundstücke ergibt.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss folgenden Beschluss:
Für die Abrechnung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbau des Questiner Weges in Grevesmühlen werden zwei Abrechnungsabschnitte gebildet:
Abschnitt I
Dieser Abschnitt beginnt am östlichen Ende des Questiner Weges zur Bahnhofstraße. und endet mit dem Beginn der Einmündung zur Puschkinstraße.
Abschnitt II
Dieser Abschnitt beginnt mit dem Ende des Abschnittes I aus östlicher Richtung und endet mit dem Eisenbahnübergang in westlicher Richtung.
Zur näheren Eingrenzung wird auf die zu diesem Beschluss als Anlage gehörenden maßstabsgerechten Flurkartenausschnitte verwiesen, auf denen die hier textlich beschriebenen Abgrenzungen auch bildlich dargestellt sind.
Kostenspaltung
Für den Abschnitt II erfolgt eine Kostenspaltung. Es erfolgt lediglich die Abrechnung der ausgebauten Straßenbeleuchtung, da die ausgebaute Fahrbahn bereits in satzungsloser Zeit ausgebaut wurde.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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