14.10.2014 - 6 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lenschow informiert, dass die Änderung notwendig ist, um evtl. eine Hundezählung durch einen externen Dienstleister durchführen zu lassen.

 

Herr Schönfeldt spricht in diesem Zusammenhang an, dass auch der Leinenzwang für gefährliche Hunde in der Stadt durchgesetzt werden muss.

 

Herr Putzer spricht die Diskussion des Umweltausschusses zu dieser Thematik an. Der Umweltausschuss hat sich dafür ausgesprochen ein Bußgeld für nicht entfernten Hundekot einzuführen, wenn dies gesetzlich möglich ist.

 

Der Bürgermeister macht darauf aufmerksam, dass dies nicht Bestandteil der Gebührensatzung ist. Außerdem müssen die gesetzlichen Grundlagen beachtet werden.

 

Bezugnehmend auf das Thema erkundigt sich Herr Baetke nach dem aktuellen Sachstand zur geplanten Hundesatzung, die auf der Stadtvertretersitzung am 03.02.2014 beschlossen wurde.

 

Frau Scheiderer teilt hierzu mit, dass diese Problematik nicht über eine Satzung geregelt werden kann,. sondern über eine Verordnung. Die Verordnung ist in Arbeit. Dabei muss bedacht werden, dass diese dann auch für die Gemeinden des Amtes Grevesmühlen-Land gilt.

 

Herr Faasch fragt nach, ob es sich um eine einmalige Zählung handelt.

 

Frau Lenschow erläutert, dass zunächst eine einmalige Zählung vorgesehen ist. Wenn dies positiv verläuft, sollte die Zählung alle 2-3 Jahre wiederholt werden.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die als Anlage 1 beigefügte

4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung einer Hundesteuer

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=20050&selfaction=print