08.07.2014 - 7 Satzung über die Ausleihe von Schulbüchern (S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Scheiderer teilt mit, dass mit der Satzung keine Mehrarbeit auf die Schulleiter zukommt und sich organisatorisch nichts ändert. Einziger Grund für den Erlass der Satzung ist die damit geschaffene Rechtsgrundlage für Forderungen gegenüber den Eltern bei beschädigten Schulbüchern, die der Stadt bislang fehlte. Bisher konnten die Forderungen lediglich auf zivilrechtlichem Weg eingefordert werden.

Herr Ditz teilt mit, dass die Höhe der Schadensersatzleistung bei beschädigten festgebundenen Schulbüchern im 4. Nutzungsjahr auf 0 gesetzt wird (§ 3 Absatz 9). Diese Änderung ist mit den Schulleitern abgestimmt.

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Beschluss:

 

Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Satzung über die Ausleihe von Schulbüchern der Stadt Grevesmühlen mit folgender Änderung zu beschließen:

In § 3 Absatz 9 ist die Höhe der Schadensersatzleistung bei beschädigten festgebundenen Schulbücher im 4. Jahr der Nutzung auf 0 zu setzen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:                             9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=19104&selfaction=print