07.07.2014 - 7 Satzung über die Ausleihe von Schulbüchern (S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 07.07.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Scholz fragt nach der bisherigen Regelung.
Frau Scheiderer erläutert, dass es bisher keine Satzung für die Bezahlung von Schulbüchern, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung vorzeitig ausgesondert werden müssen, gab.
Herr Schiffner fragt nach den grundsätzlichen Modalitäten der Schulbuchausleihe. Frau Scheiderer gibt hierzu Auskunft. Die Schulbücher sind Eigentum des Schulträgers. Es geht jetzt vor allem darum, eine Rechtsgrundlage zu schaffen.
Herr Faasch ist der Meinung, dass nach dem 1. Jahr nicht mehr 100% zu erstatten sein dürften. Herr Schiffner findet ebenfalls die Entschädigung zu hoch.
Herr Pagels fragt nach, ob eine herabgesetzte Entschädigung rechtskonform sei.
Frau Scheiderer bestätigt, dass die vorgeschlagenen Sätze nur Richtlinien sind.
Herr Grothe macht folgenden Vorschlag/Änderungsantrag:
Schadensersatzpflicht: 75 % im 1.Schuljahr, maximal 3 Jahre
Abstimmergebnis:
Ja- Stimmen: 1
Nein-Stimmen: 7
Enthaltungen: 1
Der Bürgermeister Herr Ditz, sieht keinen Bedarf, die Sätze nach unten zu regulieren, es ist wenig praxisrelevat und der Ermessensspielraum der Schulen ist mit den Schulleitern abgesprochen.
Frau Bruhn stimmt dem Vorschlag von Herrn Ditz und Frau Scheiderer zu.
Auch Frau Scholz sieht die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung als ausreichend an.
Herr Wehr möchte wissen, was passiert wenn Eltern nicht zahlen können. Frau Scheiderer erläutert, dass dann eine Finanzierung über das Teilhabepaket möglich ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,5 kB
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