25.06.2014 - 12 Wahl eines zusätzlichen Mitglieds in den Amtsau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Mi., 25.06.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Gemäß § 132 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeister der amtsangehörenden Gemeinden (§ 132 Abs.1, Satz 1 KV M-V) und in Gemeinden bis zu 2000 Einwohnerinnen und Einwohner aus einem zusätzlichen Mitglied (§ 132 Abs. 2, Satz 1, 1. Alternative KV M-V). Dieses weitere Mitglied ist aus der Mitte der Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (§ 132 Abs. 3, Satz 1 KV M-V).
