16.04.2014 - 10 Vorläufiger Jahresabschluss 2012 zur Kenntnisna...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister übergibt die Versammlungsleitung an seinen 1. Stellvertreter, Herrn Volker Behnke.

 

Frau Lenschow erläutert zur Entlastung des Bürgermeisters für die Jahre 2012 und 2013, dass die Eröffnungsbilanz für die Gemeinde derzeit aufgestellt wird. Einzelne Bilanzpositionen (z.B. Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen, Gebäude oder Grundstücke) sind bereits abgeschlossen. Aufgrund des Umfang des Projektes ist die  Vorlage der Bilanz jedoch nicht vor dem 30.06.2015 zu erwarten. Im Bereich Grevesmühlen (und den Ämtern Schönberger Land und Klützer Winkel) verzögert sich die Aufstellung der Eröffnungsbilanzen aufgrund des Projektes „Infrastrukturvermögen“. Gemeinsam mit dem Zweckverband Grevesmühlen wurde durch die verbandsangehörigen Ämter ein Konzept entwickelt, die Eröffnungsbilanzwerte des Infrastrukturvermögens so zu erfassen, dass sie nachhaltig nutzbar sind. Dieses Projekt bedurfte einer längeren Anlaufphase aufgrund der komplizierten durch das Land vorgegebenen Bewertungsvorschriften. Nicht besonders hilfreich war hierbei auch der Frühstarter-Status, durch den  immer wieder Anpassungen bei Veränderungen in den Rechtsvorschriften vorgenommen werden mussten. Für dieses Projekt galt es insbesondere, entsprechende Software zu entwickeln, die das umfangreiche Datenmaterial verarbeitet. Mit dem Projekt sollen sowohl wertmäßig als auch graphisch Arbeitsgrundlagen für den praktischen Gebrauch geschaffen werden.

 

Ohne festgestellte Eröffnungsbilanzen ist es nicht möglich, vollständige Jahresabschlüsse zu erstellen. Da jedoch am 25.05.2014 Kommunalwahlen stattfinden und einige Bürgermeister entweder nicht mehr zur Wahl antreten oder aufgrund mehrerer Bewerber gegebenenfalls nicht mehr gewählt werden, wurde die Verwaltung vom Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen – Land am 10.12.2013 aufgefordert, die Entlastung der Bürgermeister auf Basis vorläufiger Jahresrechnungen vorzubereiten. Bereits in der Oktober-Sitzung 2013 des NKHR-Landesprojektes hatte Frau Lenschow das Thema angesprochen und dort die Auskunft bekommen, dass eine solche Entlastung möglich ist. Grundlage dafür sei der § 60 KV M-V. Absatz 5 ließe sich durchaus so verstehen, dass aufgrund der Formulierung „Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters“ eine Kopplung an den Beschluss zum Jahresabschluss nicht zwingend erforderlich ist.

Parallel zur Aufstellung des vorläufigen Jahresabschlusses hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft umfangreiche Prüfungen vorgenommen. Mit den Prüfungen zu einzelnen Schwerpunkten der Jahresabschlüsse hatte der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes bereits 2011 begonnen. Die Prüfungsergebnisse wurden in Prüfberichten zu den vorläufigen Jahresabschlüssen zusammengefasst und mit einem vorläufigen Bestätigungsvermerk versehen.

 

In den vorläufigen Jahresabschlüssen wird darauf hingewiesen, dass diese ausschließlich der Entlastung des Bürgermeisters vor der Kommunalwahl dienen. Der endgültige Jahresabschluss wird nach Fertigstellung der Bilanz nochmals durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Hierin eingeschlossen sind die Schlussbilanz und der Anhang.  Der Rechnungsprüfungsausschuss hat diese Verfahrensweise bestätigt und die Entlastung der Bürgermeister auf Basis der vorläufigen Jahresabschlüsse empfohlen.

 

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses hat und um Stellungnahme gebeten. Daher hat ein Termin zur Klärung des Sachverhaltes beim Landkreis stattgefunden, an dem Herr Ditz als Verwaltungsleiter und Frau Lenschow teilgenommen haben.

Im Ergebnis wurden die Vorlagen hinsichtlich der Entlastung im Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht überarbeitet.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt den vorläufigen Jahresabschluss der Gemeine Warnow zum 31. Dezember 2012 i. d. F. vom 24.01.2014 zur Kenntnis.

Die Gemeindevertretung Warnow beschließt für diesen Teil des Jahresabschlusses die Entlastung des Bürgermeisters.

Für die nicht genehmigten überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 4.548,77 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 4.419,48 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.     

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage