08.04.2014 - 8 Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Grevesmühlen für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di., 08.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen überträgt lt. § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 für einen Teilbereich an der Klützer Straße südlich der Einkaufszentren und östlich der vorhandenen Bebauung auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen sowie der Lärmschutzmaßnahmen (s. Anlage) an den Vorhaben- und Erschließungsträger
Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH
Geschäftsführerin Frau Uta Woge
August-Bebel-Straße 17
23936 Grevesmühlen
- Der Bürgermeister und der 1. Stellvertreter werden beauftragt mit der Geschäftsführerin der GKB GmbH einen städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) lt. Anlage abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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