23.01.2014 - 8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mallentin
- Datum:
- Do., 23.01.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Heinz Erich Karallus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mallentin genehmigt die am 06.01.2014 auf der Grundlage von § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V getroffene Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin zur Übertragung der Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt bis auf Widerruf auf das Amt Grevesmühlen-Land, die gleichzeitige Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher sowie des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Mallentin auf das Amt Grevesmühlen-Land vom 02.02.2009 sowie die Einteilung des Wahlgebiets der neuen Gemeinde mit dem vorläufigen Namen Stepenitztal in einen Wahlbereich.
