23.01.2014 - 8 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mallentin genehmigt die am 06.01.2014 auf der Grundlage von § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V getroffene Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin zur Übertragung der Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt bis auf Widerruf auf das Amt Grevesmühlen-Land, die gleichzeitige Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher sowie des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Mallentin auf das Amt Grevesmühlen-Land vom 02.02.2009 sowie die Einteilung des Wahlgebiets der neuen Gemeinde mit dem vorläufigen Namen Stepenitztal in einen Wahlbereich. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0