10.12.2013 - 10 Beschluss zur Übertragung der Aufgaben der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Warnow überträgt auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 LKWO M-V die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt bis auf Widerruf auf das Amt Grevesmühlen-Land. Gleichzeitig wird der Beschluss zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 02.02.2009 zur Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher sowie des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Warnow auf das Amt Grevesmühlen-Land vom 25.02.2009 aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0