29.09.2008 - 15 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Böhringer erläutert die Beschlussvorlage und geht auf die Notwendigkeit des Einsatzes eines Datenschutzbeauftragten ein. Er erläutert die Aufgaben, die durch den Datenschutzbeauftragten übernommen werden. Der Bürgermeister ergänzt hierzu.

 

Die Beschlussvorlage wird dahingehend ergänzt, dass die Stadtvertreter jährlich eine Berichterstattung erhalten.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 13 KV M-V den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ über die Übertragung der Aufgaben eines behördlichen Datenschutzbeauftragten nach dem Landesdatenschutzgesetz auf einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gemäß Anlage.

 

Dieser hat die Stadtvertreter diesbezüglich jährlich zu unterrichten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                         22                   

Nein- Stimmen:                        0                     

Enthaltungen:                        1                     

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