18.03.2013 - 7 Bildung eines Abrechnungsabschnitts für die Erh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Herpich erläutert, dass die Abschnittsbildung notwendige Voraussetzung für die Erhebung der Straßenbaubeiträge ist.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss folgenden Beschluss:

 

Für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den erfolgten Ausbau der Rudolf-Breitscheid-Straße in Grevesmühlen wird ein Abrechnungsabschnitt gebildet.

 

Dieser Abschnitt beginnt an der Kreisverkehrsanlage mit der westlichen Begrenzung des Flurstückes 257 und endet auf Höhe der östlichen Begrenzung des Flurstückes 119.

 

Zur näheren Eingrenzung wird auf den zu diesem Beschluss als Anlage gehörenden maßstabsgerechten Flurkartenausschnitt verwiesen, auf dem die textlich beschriebenen Grenzen auch bildlich dargestellt sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14765&selfaction=print