29.01.2013 - 12.1 Beschluß einer neuen Satzung der Stadt Grevesmü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reppenhagen gibt einige Informationen zur Beschlussvorlage.

 

Herr Bibow stellt die Anfrage, ob es eine Frist zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge gibt.

 

Frau Lenschow teilt mit, dass diese spätestens 4 Jahre nach Abschluss der Baumaßnahme erhoben werden müssen.

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass alle Voraussetzungen vorliegen müssen, um eine Baumaßnahme zum Abschluss zu bringen (z.B. der Grunderwerb muss getätigt sein, die Rechnungen müssen geprüft werden, die Satzung muss vorliegen).

 

Dr. Anderko kritisiert wiederholt die Erhöhung des Prozentsatzes für Anliegerstraßen.

 

Die Faktoren in §5 Abs.3 Beitragsmaßstab sollen noch mal überprüft werden, ob die geltenden Sätze eingearbeitet wurden. Hier sind Veränderungen zu den geltenden Festlegungen nicht gewollt.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen.

 

            

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             6

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:                            2

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=14428&selfaction=print